Oberer Warnbereich, der von der höchstzulässigen Geschwindigkeit in starker Turbulenz VA bis zur Höchstgeschwindigkeit VNE reicht. In diesem Bereich darf bei starker Turbulenz nicht geflogen und Manöver dürfen nur mit Vorsicht durchgeführt werden.
Normaler Betriebsbereich, dessen untere Grenze die Geschwindigkeit 1,1 x VS1 bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung, Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) und dessen obere Grenze die Geschwindigkeit in starker Turbulenz VA bildet.
Betriebsbereich der Flügelklappen, dessen untere Grenze die Überziehgeschwindigkeit 1,1 x VS0 bei Höchstmasse und dessen obere Grenze die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Klappen VFE bildet.
| Vne |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit Anmerkung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Luftfahrzeuges ist u. a. abzustimmen auf die Betriebsgrenzen des jeweiligen, für den Einbau laut Kennblatt vorgesehenen, Rettungsgerätes. |
| VA | Zulässige Höchstgeschwindigkeit in starker Turbulenz. |
| VFE | Zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Flügelklappen. |
| VX | Geringste empfohlene Landeanflugsgeschwindigkeit. |
| VS1 | Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Luftfahrzeug bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung und Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) noch steuerbar ist. |
| VS0 | Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch steuerbar ist. |